Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD Elmshorn und Bündnis 90 / Die Grünen Elmshorn
In den Medien habt ihr sicher verfolgt, dass die Verwaltung den Bau einer Tiefgarage, unterhalb des neuen Rathauses, in Auftrag geben möchte. Wir sind der Meinung, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft, die wahren Kosten nur unzureichend dargestellt und Betriebskosten nicht berücksichtigt worden sind. Bleibt es bei der derzeitigen Entscheidung, dann wird ganz klar gegen die Haushaltssatzung unserer Stadt verstoßen. Die folgenden 6 Gründe sind dabei ausschlaggebend.
1. Risiko Herstellkosten
In 25 m Entfernung von der belasteten Baugrube des Hauses der Technik, mit dort noch nicht absehbaren/dargelegten Herstellkosten plus Zusatzkosten durch erhebliche Bauzeitverzögerungen, und auf einer Fläche die historisch von einem Krückau-Seitenarm (Meander) durchzogen wurde, verbieten es sich im Sinne eines gebotenen sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln, diesen Standort für eine Risiko-Tiefgarage zu wählen. Allein die Kosten des Baugrundrisikos werden schon jetzt mit 1 Million Euro beziffert. Über entstehende Kosten durch Bauzeitverzögerung gibt es noch keine Angaben.
2. Risiko Betriebskosten – Verstoß gegen die Haushaltsordnung
In der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zum Bau der Tiefgarage werden die zukünftigen Betriebs-und sonstigen Lebenszykluskosten nicht angegeben. Die Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO § 12) schreibt zwingend vor, die Folgekosten bei erheblichen Investitionen im Vorwege zu ermitteln. Auch die erfolgte Selbstverpflichtung, das Gebäude mit Nachhaltigkeits-Zertifikat („GOLD“) zu bauen bedeutet, dass die „Lebenszykluskosten“ vor Investitionsentscheidung dargestellt werden müssen.
3. Alternative Standorte nur halbherzig geprüft – Verstoß gegen die Haushaltsordnung
Die Gemeindehaushaltsverordnung sagt zweitens. dass alternative Standorte in Bezug auf Herstell- und Folgekosten zu prüfen sind. Diese Prüfung wurde nur halbherzig, nicht neutral und nicht ergebnisoffen vorgenommen. Die Verwaltung kam kurzerhand zu dem Ergebnis, dass es keine Alternativen im Quartier gibt. Drei oberflächige, augenscheinlich nicht gewollte „Kurzprüfungen“ der Verwaltung sind nicht ausreichend. Ein Kriterienkatalog anhand derer derartige Prüfungen vorgenommen werden, wurde nicht vorgelegt.
4. Mögliche Bauzeitverkürzung des Rathausneubaues ignoriert
Die Bauzeit der Tiefgarage allein beträgt 1 1/2 Jahre plus weiteres Zeitrisiko durch noch nicht absehbare Sicherheitsvorkehrungen bei belastetem Baugrund (Bereits beim Haus der Technik kam es dadurch zu Verzögerungen).
Eine schnelle Umsetzung des Rathausneubaus muss jedoch bezüglich der baulichen Zustände im alten Rathaus und in der dringenden Notwendigkeit, den Stadtumbau zu beschleunigen, hohe Priorität haben.
5. Innenbereich Rathaus-Karree muss verkehrsfreier beruhigter Innenbereich bleiben – Rahmenplan
Der Rahmenplan hat als wesentliches Leitziel, dass die Innenbereiche im Quartier verkehrsfrei, als öffentliche Freiraumflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. umzusetzen sind. Für die Tiefgarage (Betondecke und ca. 6 m breite Zufahrt durch das gesamte Innenkarree müssen hier erhebliche Flächen versiegelt werden. Es ist ferner absehbar, dass die im Rahmenplan zum Erhalt vorgesehene Ladestation einer Tiefgaragenbaugrube zum Opfer fallen wird.
6. Standortalternativen sind möglich – Man muss sie nur wollen.
- Tiefgarage unter dem „Neuen Markt“ mit kurzer Anbindung an der Berliner Straße. Rahmen-planleitziel ist: „verkehrsberuhigte Innenbereiche mit hoher Aufenthaltqualität im Quartier“. An der Rahmenplanleitlinie (Freie Sichtachse und öffentlicher Platz) ändert die Tiefgarage oberirdisch nichts.
- Das „Cita-Gebäude“ ist nach neuesten Erkenntnissen trotz Denkmalschutz wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit aufgrund geringer rentierlicher Nutzflächen bei hohen Sanierungs- und Altlastenkosten abgängig. Ein Geschäftshaus (bei nicht gelöster Leerstandsproblematik in der alten und Neuen Innenstadt) oder „Wohnungen an der Bahn“ sind hier nicht denkbar. Ein städtisches Parkhochhaus mit Grünfassade und Gründach mit, im Vergleich zu der Risiko-Tiefgarage, halbierten und sicher zu kalkulierenden Herstell- und Folgekosten, ist hier die gebotene Alternative.
Die öffentliche Nutzung außerhalb der Rathausöffnungszeiten lässt sich hier bezüglich Be-triebs- und Bewirtschaftungslogistik auf einfache Weise kostengünstig herstellen. Bei geplantem 2. Bahndurchgang zum Steindammpark in Höhe Schlossstraße sind auch diese Synergieeffekte für eine gewünschte Belebung des Steindammparks zielführend.
Der Rahmenplan sagt ausdrücklich, dass das „Cita-Gebäude“ eigentlich eine Störung im besser durchlaufenden grünen Parkband (Stellplatzgürtel) an der Berliner-Straße ist. Diese Planungsvariantenoption bleibt grobfahrlässig unbeachtet. Die fußläufige Entfernung zum Rathausneubau (ca. 220 m) ist auch nach Landesbauordnung/Stellplatzrichtlinien zumutbar. - Ein „Neubau unter Beibehaltung der historischen Fassade“ in der Knechtschen Halle 1 ist eine weitere mögliche Alternative. Das Gebäude ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgängig. Allerdings ist es denkbar, die historische Fassade zu erhalten und im inneren einen Parkhausneubau zu realisieren. Damit würde das vom Rahmenplan gewünschte Stadtbild erhalten bleiben.
Bitte beachtet auch unseren Antrag. Diesen könnt ihr hier als PDF-Datei herunterladen.
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Veranstaltungsankündigung für Online-Gesprächsrunde
Wer sich zu diesem Thema mit der Grünen Fraktion in Elmshorn austauschen möchte ist zu einer digitalen Gesprächsrunde herzlich eingeladen. Deren Termin werden wir in Kürze bekanntgeben. Anmeldungen werden aber auch schon gerne unter: info@gruene-elmshorn.de entgegengenommen.
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